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PRODUKTION VON BIODIESEL OHNE RESSOURCEN- VERSCHWENDUNG

Die herkömmliche Produktion von Bio-Diesel ist sehr umstritten. Wertvolle Anbauflächen für Getreide und Gemüseanbau gehen verloren. Während der Rapsöl-Anteil stark gesunken ist, hat sich der Anteil an Palmöl stark erhöht. Dafür wird Regenwald vernichtet und es entstehen Monokulturen mit Ölpalm-Plantagen.

Wir haben uns darauf spezialisiert, alte Speise-Öle und -fette als Rohstoff zu verwenden und daraus Bio-Diesel zu erzeugen. Ohne Verschwendung von natürlichen Rohstoffen.

Das verstehen wir unter "Bio"-Diesel.

Anfragen beantworten wir gerne und so schnell es uns möglich ist. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Bitte beachten: Alle Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein, damit das Formular versendet werden kann.
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BIOSYNTEC GmbH
Budapester Straße 9
93055 Regensburg
Telefon +49 941 463782-0
Telefax +49 941 463782-99

Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß § 8a der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)

Gemäß § 8a der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV - Störfall-Verordnung) vom 15.03.2017 haben Betreiber von Anlagen, die unter den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen und in die „untere Klasse“ eingestuft sind, die Öffentlichkeit über die gehandhabten Stoffe sowie die Sicherheitsmaßnahmen, welche hier getroffen werden, zu informieren.

Hierdurch ist eine größere Transparenz der Unternehmen für die Öffentlichkeit gegeben. Gleichzeitig werden in dieser Unterrichtung Hinweise für die Bevölkerung zum Verhalten beim Auftreten besonderer Ereignisse gegeben.

Die BIOSYNTEC GmbH betreibt am Standort Regensburg eine Biodieselanlage und informiert Sie hiermit über:

  1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereiches
    Betreiber/ Sitz der Gesellschaft sowie Betriebsbereich:
    BIOSYNTEC GmbH
    Budapester Straße 9
    93055 Regensburg
  1. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung entspricht und der Behörde angezeigt wurde
    Das Werk zur Biodieselproduktion unterliegt aufgrund des Einsatzes von Methanol den Vorgaben der Störfall-Verordnung und entspricht einem Betriebsbereich der unteren Klasse. Es gelten daher die Grundpflichten der Störfall-Verordnung.
    Der Betriebsbereich wurde im Rahmen einer Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme einer Anlage zur Herstellung von Biodiesel aus pflanzlichen Gebrauchsspeisefetten gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Behörde am 14. November 2017 angezeigt.
  1. Verständlich gefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich
    In der Biodieselanlage wird aus Ölen und Fetten Biodiesel hergestellt. Dabei werden ausschließlich Altöle pflanzlicher Herkunft verarbeitet. Chemisch gesehen handelt es sich um hierbei um Triglyceride, das heißt langkettige Fettsäuren, die an einem dreiwertigen Alkohol (Glycerin) gebunden sind. Ersetzt man in einer chemischen Reaktion (Umesterung) das Glycerin durch einen einwertigen Alkohol (hier: Methanol), so erhält man anstelle der Triglyceride drei Fettsäuremethylester. Der durch die Umesterung gewonnene Methylester in DIN–Qualität kann als Dieselkraftstoff eingesetzt werden.
  1. Im Betriebsbereich vorhandene relevante gefährliche Stoffe
    Im Betriebsbereich wird Methanol eingesetzt.
    Methanol ist eine farblose bis hellgelbe Flüssigkeit mit charakteristischem, alkoholischem Geruch. Methanol ist weiterhin als giftig eingestuft und gilt als „schwach wassergefährdend“ (Wassergefährdungsklasse 1), wenn es mit Oberflächengewässer in Kontakt gelangt. Methanol ist als Flüssigkeit sowie als Dampf leicht entzündbar. Es wird im Anhang I der Störfall-Verordnung unter der Nummer 2.24 aufgeführt.
  1. Informationen zum Verhalten in einem Störfall
    Durch den Betrieb ist ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan installiert. Für die Mitarbeiter sind hier die relevanten Telefonnummern aufgeführt. Gleichzeitig existiert eine automatische Aufschaltung auf die Feuerwehrleitzentrale.
    Sollte es Auswirkungen außerhalb des Werksgeländes geben, so erfolgt eine Information der Bevölkerung mit Handlungsempfehlungen über die Feuerwehr. Hier sind die Informationen aus Lautsprecherdurchsagen und Rundfunkmeldungen zu beachten.
  1. Datum der letzten Vor-Ort – Begehung
    Die letzte Behördeninspektion gemäß Störfallverordnung erfolgte am 28. September 2022.
    Ausführlichere Informationen können bei der Stadt Regensburg eingeholt werden.
  1. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen bezüglich des Artikels 4 der Richtlinie 2003/4/EG eingeholt werden können
    Nähere Informationen können auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen beim Sachgebiet Technischer Umweltschutz der Regierung der Oberpfalz eingeholt werden.
    Die BIOSYNTEC GmbH ist während der üblichen Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 0941 / 463782-0 erreichbar.

 

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